Nachdem das französische Insolvenrecht mit dem Reformgesetz (Loi de sauvegarde) umfassend reformiert und 2008 erstmals ergänzt wurde, erfolgten kürzlich mit der Regierungsverordnung vom 12. März 2014 weitere Nachbesserungen. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Einzelheiten der Nachreform dar.
Link zum Artikel (Auszug von KSI 01/15)